Deutscher Hanfverband lobbyiert im Europäischen Parlament für Cannabisblüten als Medizin

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Der DHV hat alle deutschen Mitglieder des Europarlaments sowie alle Mitglieder im Ausschuss für Öffentliche Gesundheit (ENVI) des Europäischen Parlaments angeschrieben und aufgefordert, sich auch für die Nutzung von Cannabisblüten als Medizin einzusetzen. Bislang ist nur vorgesehen, dass Rezeptur- und Fertigarzneimittel aus Cannabis genutzt werden sollen. Die Fraktionen der Grünen und der Sozialdemokraten haben dazu entsprechende Änderungsanträge gestellt, die vom Deutschen Hanfverband inhaltlich unterstützt werden.

Der Antragsentwurf, der diese Woche im Europäischen Parlament diskutiert wird, zielt darauf ab, Cannabis als Medizin lediglich als Fertig- und Rezepturarzneimittel zur oralen Aufnahme zu behandeln. Aufgrund unserer täglichen Arbeit mit Patienten und der vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse sind wir überzeugt, dass viele Patienten von einer Behandlung mit dem vollen Wirkstoffspektrum von Cannabisblüten mehr profitieren als von der Behandlung mit rein auf THC oder CBD basierenden Medikamenten. Deshalb haben wir unsere Expertise den Fraktionen der Grünen und der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament zur Verfügung gestellt, die sich ebenfalls für den Erhalt der Blüte in der Behandlung einsetzen. Mit dieser Mail wollen wir die restlichen Mitglieder des Ausschusses für Öffentliche Gesundheit vor dieser für Patienten nachteiligen Entwicklung eindringlich warnen.

Hier der Text, den wir bereits in der vergangenen Woche an alle deutschen Parlamentarier sowie alle Mitglieder im Ausschuss für Öffentliche Gesundheit (ENVI) des Europäischen Parlaments versendeten:

Sehr geehrter Herr/Frau XY,

in der kommenden Woche sollen Sie über Cannabis als Medizin entscheiden. Nach unserer bisherigen Kenntnis werden im Antragsentwurf nur Fertig- und Rezepturarzneimittel zur oralen Einnahme berücksichtigt. Für viele Patienten sind diese tatsächlich hilfreich.

Nach den Erfahrungen aus der medizinischer Praxis und Erkenntnissen der Wissenschaft ist es allerdings für viele andere Patientinnen und Patienten besser, die Blüten der Hanfpflanze zur Inhalation als Medikament verschrieben zu bekommen.

In Deutschland haben wir seit knapp zwei Jahren das Gesetz “Cannabis als Medizin”. Die Erfahrung vieler Ärztinnen und Ärzte und die vieler Patientinnen und Patienten zeigt Folgendes:
Die Vielfalt der Cannabinoide und Terpene ist wichtig für die Bandbreite des Anwendungsspektrums. Das können die zur Zeit verfügbaren Fertig- und Rezepturarzneimittel nicht bieten.

Die Inhalation ist für manche Patienten die richtige Applikationsform wegen des schnellen Anflutens (z.B. gegen Schmerzspitzen) und wegen der besseren Dosierbarkeit. (Bei Verwendung von Verdampfungsgeräten gibt es auch keine wesentliche Belastung der Atemwege.)

Cannabisblüten sind – umgerechnet auf den THC Gehalt – die preiswerteste Variante, was den Krankenkassen, aber auch den Patientinnen und Patienten zu Gute kommt.

Dementsprechend haben Cannabisblüten in Deutschland einen erheblichen Marktanteil.

Im Sinne der Patientinnen und Patienten möchten wir Sie eindringlich bitten, bei Ihrer Abstimmung die Änderungsanträge im Europäischen Parlament zur Gleichstellung von Cannabisblüten mit Fertig- und Rezepturarzneimitteln zu berücksichtigen.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Georg Wurth
Geschäftsführer, Deutscher Hanfverband

Jürgen Neumeyer
Politische Kommunikation, DHV

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