Bündnis empfiehlt die Berufung von Burkhard Blienert zum Drogenbeauftragten der Bundesregierung

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Gemeinsame Pressemitteilung der drogenpolitischen Organisationen LEAP Deutschland, Schildower Kreis, Akzept e.V., Knowmad Institut und dem Deutschen Hanfverband vom 26.08.2019

Berlin, 26.08.2019 – Als Organisationen, die sich für die Gesundheitsförderung, Prävention, Bildung, Jugendschutz und die Weiterentwicklung drogenpolitischer Maßnahmen einsetzen, teilen wir das gemeinsame Interesse, das Büro der/des Bundesdrogenbeauftragten mit Expertise und Nähe zu den Betroffenen zu unterstützen. Wir wünschen uns eine fachpolitisch versierte Nachfolge für das Amt der Drogenbeauftragten Marlene Mortler, die ins EU-Parlament wechselte. Wir schlagen vor, den ehem. SPD-Bundestagsabgeordneten Burkhard Blienert zum Beauftragten der Bundesregierung für Drogenfragen zur Weiterführung des Amtes in der 19. Legislaturperiode zu berufen.
Wir halten Burkhard Blienert für einen geeigneten Drogenbeauftragten:

  • Blienert war SPD-Abgeordneter in der großen Koalition der 18. Legislaturperiode von 2013-2017. Er war der drogenpolitischer Sprecher und unter anderem Mitglied des Gesundheitsausschusses. Mit dieser Erfahrung verfügt er über die politischen Referenzen, Gesetzesänderungen zu initiieren.
  • Blienert hat den Diskussionsprozess zur Weiterentwicklung der Drogenpolitik in der SPD aktiv gefördert. Er war an der Realisierung der Studie „Entkriminalisierung und Regulierung – Evidenzbasierte Modelle für einen alternativen Umgang mit Drogenhandel und -konsum“ der Friedrich-Ebert-Stiftung maßgeblich beteiligt.

Burkhard Blienert soll als Beauftragter der Bundesregierung die Drogen- und Suchtpolitik der Bundesregierung koordinieren und in der Öffentlichkeit national sowie international vertreten. Der Drogenbeauftragte soll in seiner Funktion als Verbindungsstelle zwischen Bundesregierung, Wissenschaft und Fachstellen aktuelle Kenntnisse zur Gesundheitsförderung und zum Jugendschutz einholen. Er soll Strategien und Maßnahmen zur Weiterentwicklung der deutschen Drogenpolitik erarbeiten, Empfehlungen an die Bundesregierungen aussprechen und ihre Realisierung und Durchführung begleiten.
Die o.g. Fachstellen sollen Beratungsstellen und Organisationen umfassen, die

  1. die Gesundheitsförderung und Interessen von Personen, die legale und illegalisierte Drogen gebrauchen,
  2. die Interessen von Suchterkrankten und Angehörigen von Suchterkrankten und
  3. die Interessen von Personen vertreten, die die Drogenpolitik der Bundesregierung ausführen.

Das Aufgabengebiet des Drogenbeauftragten soll desweiteren beinhalten:

  • Die Wirksamkeit der repressiven Drogenpolitik auf die Gesundheitsförderung zu evalulieren und die schädlichen Folgen der Repression kurzfristig zu reduzieren und langfristig zu überwinden. In Abstimmung mit Kommunen und Ländern soll er Maßnahmen der Schadensminimierung (harm reduction) vor dem Grundsatz „Helfen statt Strafen“ (support don‘t punish) fördern. Dazu gehören Substitutionstherapien, Drogenkonsumräume, Spritzenaustauschprogramme und Drug-Checking. Das Wohlergehen der Menschen soll im Zentrum der Drogenpolitik der Bundesregierung stehen.
  •  In Abstimmung mit internationalen Institutionen soll der Drogenbeauftragte Schritte zur Verminderung der global organisierten Kriminalität erarbeiten, die durch drogenpolitische Maßnahmen in Deutschland realisiert werden können.
  •  Als Verteter der deutschen Drogenpolitik soll der Drogenbeauftragte seinen Einfluss auf die internationale Drogenpolitik nutzen und sich an der Agenda 2030 für globale nachhaltige Entwicklung orientieren.
    Die Bundesregierung hat sich als UN-Mitgliedsstaat den Zielen (sustainable development goals) verschrieben: „Für Deutschland dient die Agenda 2030 als Kompass – nicht nur für die Entwicklungspolitik, sondern für alle Politikfelder.“ (BMZ) Zu den Zielen gehören mitunter die Gewähleistung gesunden Lebens für alle Menschen jeden Alters (z.B. Zugang zu Medizin; Ziel 3) und friedliche Gesellschaften zu fördern (z.B. inklusive Institutionen auf allen Ebenen aufbauen; Ziel 16).

„Ich würde mich freuen, diese Aufgabe zu übernehmen“,

sagt Blienert zum Vorschlag der drogenpolitischen Organisationen zu seiner Ernennung.

„Als Drogenbeauftragter der Bundesregierung möchte ich den Dialog mit den Institutionen und Verbänden der Drogen- und Suchthilfe wieder aufnehmen. Nur in der Zusammenarbeit aller liegt die Kraft, die Drogen- und Suchtpolitik weiter zu entwickeln. Dabei sind neue politische Impulse überfällig.“

 

Hubert Wimber, Polizeipräsident a.D., LEAP e.V.
Lorenz Böllinger, em. Professor für Strafrecht und Kriminologie, Schildower Kreis e.V.
Heino Stöver, Professor für Suchtforschung, Akzept e.V.
Georg Wurth, Geschäftsführer, Deutscher Hanfverband
Daniela Kreher & Rev. Martin Díaz, CEOs, Knowmad Institut
gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt)

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