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Zwei Fälle für das Bundesverfassungsgericht

Am Mittwoch, den 18.09.2019, hat der bekannte Richter Andreas Müller drei Fälle wegen Besitzes Geringer Mengen Cannabis am Amtsgericht Bernau verhandelt. Müller hält das im Betäubungsmittelgesetz festgeschriebene Verbot von Cannabis für verfassungswidrig. In zwei der drei Fälle hat der Richter den Beschluss gefällt, sie dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen. Mit diesem auch „Richtervorlage“ genannten Normenkontrollantrag fordert er das Bundesverfassungsgericht auf zu prüfen, ob das Cannabisverbot gegen mehrere Verfassungsgrundsätze verstößt.

Müller hat angekündigt, dafür die Mustervorlage des Deutschen Hanfverbandes zu nutzen. Weitere Informationen dazu:
https://hanfverband.de/richtervorlage

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