Nachdem der Schweizer Nationalrat einen „Experimentierartikel“, der Cannabis-Modellprojekte ermöglicht hätte, vor wenigen Wochen mit einer denkbar knappen Mehrheit von 96 zu 93 Stimmen abgelehnt hatte, hat der zuständige Bundesrat Alain Berset auf einer Pressekonferenz angekündigt, einen neuen Vorstoß zu wagen. Berset möchte nun statt des Experimentierartikels einen Pilotversuchsartikel ins Schweizer Betäubungsmittelgesetz (BetmG) aufnehmen, der, genau wie die kürzlich abgelehnte Änderung, eine legale Basis für Cannabis-Modellversuche schüfe.
Die andere Kammer des Parlaments hat Berset bereits hinter sich. Der Ständerat hatte den kürzlich vom Nationalrat abgelehnten Experimentierartikel bereits im März mit großer Mehrheit verabschiedet. Neben Bern hatten auch Zürich, Genf, Wintherthur und Basel (Stadt und Kanton) Interesse an einem solchen Modellversuch angemeldet. So sollen mit der Erweiterung des BetmG um einen Pilotversuchsartikel Studien mit einer begrenzten Teilnehmerzahl ermöglicht werden, deren Dauer auf maximal zehn Jahren begrenzt wird. Personen unter 18 wären von der Teilnahme an solchen Studien grundsätzlich ausgeschlossen.
Künftig keine Ausnahmegenehmigungen für medizinisches Cannabis mehr notwendig
Auch die Verwendung von Cannabis zu medizinischen Zwecken soll Bersets Worten zufolge erleichtert werden. Mit dem geplanten Wegfall der derzeit noch obligatorischen Ausnahmegenehmigungen soll eine Prüfung einer möglichen Kostenübernahme durch die Krankenkassen einhergehen. Zudem plant der Bundesrat, das grundsätzliche Handelsverbot für medizinisches Cannabis aufzuheben. Dadurch wird medizinischen Cannabis-Produzenten, die ihre Produkte bislang nicht in der Schweiz anbieten durften, ein Zugang auf den Schweizer Markt in Aussicht gestellt.
Berset meint es ernst
Der einstige Modellversuchs-Gegener Berset zeigt sich auch nach der Niederlage im Nationalrat überraschend engagiert beim Thema Cannabis. Berset hatte seine Haltung nach intensiven Gesprächen mit der ehemaligen Bundesrätin Ruth Dreifuss vor zwei Jahren überdacht und schlussendlich revidiert. Doch um das BetmG um den geplanten Experimentierartikel zu erweitern oder den Status von Cannabis als Medizin zu ändern, braucht er eine Mehrheit im Nationalrat. Jetzt gilt es, innerhalb der nächsten Monate die fehlenden drei Stimmen für sein Anliegen bei Einzelgesprächen mit den Abgeordneten zu gewinnen.
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