Das BfArM veröffentlicht die aktualisierten Listen der versorgungsrelevanten Wirkstoffe nach §52b Absatz 3c AMG, der versorgungskritischen Wirkstoffe nach §52b Absatz 3c AMG sowie der Fertigarzneimittel mit einer Verpflichtung zur regelmäßigen Datenübermittlung nach § 52b Absatz 3f AMG.
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