Maßnahmen des BfArM und ergänzende Informationen zu Lieferengpässen

Gesetze, Strafen, Recht, BTMG & Justiz
Das BfArM gestattet gem. §§ 10 Abs. 1a und 11 Abs. 1c AMG die Einfuhr und das Inverkehrbringen von Azacitidin Pharmascience 25 mg/ml Pulver zur Herstellung einer Injektionssuspension in polnischer Aufmachung. Die Gestattung ist befristet bis zum 01.07.2023.

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