Berlin, 19.08.2021 – Nach den Amtsgerichten Bernau und Münster gibt es auch am Amtsgericht Pasewalk erhebliche Zweifel an der geltenden Rechtssprechung im Bereich Cannabis. Deshalb hat nunmehr das dritte deutsche Gericht ein Verfahren ausgesetzt und sich an das Bundesverfassungsgericht gewandt, wie dessen Pressestelle auf Anfrage des DHV bestätigte.
“Das Amtsgericht Pasewalk in Mecklenburg-Vorpommern hat mit Beschluss vom 29. Juni 2021 ein dort anhängiges Strafverfahren ausgesetzt und die Akten dem BVerfG nach 100 Abs. 1 GG zur Entscheidung über die Frage vorgelegt, ob verschiedene Strafvorschriften des Betäubungsmittelgesetzes – soweit sie den Besitz von Cannabis-Produkten betreffen – mit dem Grundgesetz vereinbar sind”
, so der Pressesprecher des Bundesverfassungsgerichts.
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 2 BvL 5/21 geführt und ist in Bearbeitung. Ein Entscheidungstermin ist, wie auch bei den anderen beiden Vorlagen aus Bernau und Münster, derzeit nicht absehbar. Richter Andreas Müller bekommt nach seiner viel diskutierten Vorlage aus dem vergangenen Jahr immer mehr Unterstützung von anderen Gerichten, die seinem Beispiel folgen. Der Deutsche Hanfverband hatte schon 2019 eine Mustervorlage für solche Verfahren bereitgestellt und Richter zur Vorlage aufgerufen. Das Verbot von Cannabis sein nicht geeignet, nicht erforderlich und nicht verhältnismäßig und somit verfassungswidrig, so der Verband.
“Immer mehr Richter aus dem ganzen Land betrachten das Cannabisverbot als verfassungswidrig und setzen ihre Verfahren aus. Der Druck auf das Bundesverfassungsgericht wächst mit jeder weiteren Vorlage”
, so DHV-Chef Georg Wurth.
Powered by WPeMatico