Hanfverband schreibt Klöckner wegen CBD und Hanf in Lebensmitteln

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Nach zahlreichen Razzien gegen CBD-Shops, Änderungen in der EU-Novel-Food-Verordnung zu Cannabis und Cannabinoiden und fragwürdigen Veröffentlichungen des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zum Thema CDB und Hanf in Lebensmitteln fragt der DHV die zuständige Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft zur Sache.

Als Branchenverband haben wir gleichzeitig die Obleute im Bundestagsausschuss für Ernährung und Landwirtschaft und alle drogenpolitischen Sprecher über die Vorgänge informiert, um Kenntnis in der Sache zu schaffen und parlamentarische Kontrolle zu ermöglichen.

Nun erwarten wir dringend die Reaktion aus dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), um danach zu entscheiden, welche weiteren Schritte eingeleitet werden müssen.

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Vermehrte Strafverfolgung nach Veröffentlichung des BVL – Hanf in Lebensmitteln und der Novel-Food-Katalog
Einträge zu Cannabis sativa und Cannabinoide – hier: CBD

Sehr geehrte Frau Bundesministerin Klöckner,

als Branchenverband vertreten wir die Interessen unserer Mitglieder. Etliche unserer Mitglieder sind Produzenten, Weiterverarbeiter und Verkäufer von Produkten mit dem Cannabinoid CBD (Cannabidiol, ein nicht psychoaktiv wirkendes Cannabinoid der Cannabis Pflanze). Durch die Änderung der Novel-Food-Richtlinie Anfang des Jahres 2019 und irritierende Veröffentlichungen des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit zum Thema CBD kommt es bei etlichen landwirtschaftlichen Produzenten, Herstellern und Verkäufern von CBD-haltigen Produkten zu Irritationen bis hin zur strafrechtlichen Verfolgung.

Daher würden wir Ihnen gerne einige Fragen stellen und auf Probleme hinweisen. Innerhalb der letzten Monate wurden die Einträge zu Cannabis sativa und zu den Cannabinoiden in der Novel-Food-Verordnung mehrfach geändert. Vor Kurzem hat das Ihnen per Amtsaufsicht unterstellte Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) auf seiner Homepage u.a. Folgendes zur Frage von CBD in Lebensmitteln veröffentlicht:

“Dem BVL ist derzeit keine Fallgestaltung bekannt, wonach Cannabidiol (CBD) in Lebensmitteln, also auch in Nahrungsergänzungsmitteln, verkehrsfähig wäre.
Aus Sicht des BVL muss für CBD-haltige Erzeugnisse vor dem Inverkehrbringen entweder ein Antrag auf Zulassung eines Arzneimittels oder ein Antrag auf Zulassung eines neuartigen Lebensmittels gestellt werden. Im Rahmen dieser Verfahren ist die Sicherheit des Erzeugnisses vom Antragsteller zu belegen.”
https://www.bvl.bund.de/DE/01_Lebensmittel/04_AntragstellerUnternehmen/1…

Hanf in Lebensmitteln ist in Deutschland seit Jahrhunderten bekannt und wird in verschiedenen Formen genutzt. CBD als Bestandteil der Hanfpflanze ist damit ebenfalls traditioneller Bestandteil von hanfhaltigen Lebensmitteln in Deutschland und weltweit.

Parallel wirbt das Bundeszentrum für Ernährung (BZfE) für Hanf als Lebensmittel: https://www.bzfe.de/inhalt/hanf-6580.html

Nach der o.g. Veröffentlichung des BVL kam es in verschiedenen Bundesländern zu Beschlagnahmungen von Produkten mit CBD, u.a. auch Lebensmitteln (Kekse, Tee, usw.). Dies ist unseres Erachtens nicht zu tolerieren und wir möchten Sie bitten, entsprechend auf das BVL einzuwirken und zu Klarstellung in seiner Darstellung hinzuwirken.

Eng mit diesem Thema verbunden, stellen sich uns und den von uns vertretenen Anbietern und Herstellern folgende Fragen:

  1. Warum wurden die Einträge zu Cannabinoiden in der Novel-Food-Verordnung geändert?
  2. Und welche Position vertrat hierbei die Bundesregierung?
  3. Aufgrund von welchen wissenschaftlichen oder anderen Erkenntnissen erfolgten diese Änderungen jeweils?
  4. Inwieweit hat sich die Bundesregierung hierfür eingesetzt?
  5. Welche Akteure haben von deutscher Seite mit welchen Interessen diese Änderungen unterstützt bzw. nicht unterstützt?
  6. Warum wurden keine Übergangsfristen für die mittelfristige Planung von Unternehmen vereinbart, um entsprechende wirtschaftliche Schäden zu vermeiden?
  7. Inwieweit gelten die Stellungnahmen der Europäischen Kommission vom 03.02.1998 und vom 03.03.1998 noch, in denen bestätigt wurde, dass Lebensmittel, die Teile der Hanfpflanze enthalten, nicht als neuartige Lebensmittel angesehen werden? (siehe Anlage)
  8. Das Landwirtschaftsministerium NRW ging nach Rücksprache mit dem Bundesministerium für Gesundheit in einem Schreiben vom 27. Juli 2015 an untergeordnete Behörden davon aus, das verarbeitete Pflanzenteile aus Nutzhanf keinen weiteren Reglementierungen unterliegen (s. Anlage) – Welche neuen Erkenntnisse haben zu einer eine Neubewertung der Rechtslage geführt?
  9. Welche Maßnahmen werden unternommen, um die Rechtslage und die Bewertung der Bundesregierung innerhalb der Staatsanwaltschaften zu verbreiten?  

Da unseres Erachtens das Problem für viele Produzenten, Händler und auch Konsumenten dringlich ist und die derzeit offenbar unklare Rechtslage zu unnötiger Strafverfolgung führt, möchten wir freundlich um Antwort bis zum 08.05.2019 bitten. Gerne stellen wir Ihnen weitere – auch historische – Materialien zum Thema Hanf und CBD in Lebensmitteln zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Georg Wurth                        Jürgen Neumeyer
Geschäftsführer                    Politische Kommunikation

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