
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat gestern im Eilverfahren beschlossen, dass das Cannabiskonsumverbot im nördlichen Teil des Englischen Gartens in München aufgehoben wird und die bayrische Parkverordnung insoweit ungültig ist. Damit gab das Gericht einem Antrag statt, den ein Cannabis-Patient und ein Konsument mit Unterstützung des Deutschen Hanfverbands (DHV) gestellt hatten.
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