Die FDP will die Bundesregierung dazu auffordern, bis Ende Mai ein Gesetz zur Freigabe von Cannabis als Genussmittel für Erwachsene zu verabschieden. Dem DHV liegt der Entwurf vor, der am morgigen Donnerstag im Bundestag eingebracht werden soll. Demnach sollen Erwachsene Cannabis in Apotheken oder speziell lizensierten Geschäften erwerben können. Der Vorschlag der FDP sieht eine Maximalgrenze für THC auf Basis einer wissenschaftlichen Grundlage sowie eine maximale Besitzmenge von 15 Gramm pro Person vor. Der Anbau von Cannabis zu Genusszwecken soll nach dem Willen der FDP in speziell gesicherten Gewächshäusern ermöglicht werden. Zudem soll die Präventionsarbeit und Suchthilfe neu aufgestellt werden und die Bundesregierung in diesem Bereich messbare Zielvorgaben festlegen.
Es ist grundsätzlich positiv zu sehen, dass sich die FDP mit konkreten Detailvorschlägen an der legalize-Diskussion beteiligt – gerade nachdem sie dem Cannabiskontrollgesetz der GRÜNEN aufgrund inhaltlicher Differenzen nicht zugestimmt hat. Allerdings gibt es diverse Aspekte beim Vorhaben der Freien Demokraten, die in dieser Form nachgebessert werden sollten. Neben dem fehlenden Eigenanbau, Forderungen im Führerscheinrecht und der Bereitschaft zur Zulassung von gentechnisch veränderten Pflanzen ist das Thema Steuerbildung problematisch.
Die FDP empfiehlt die Koppelung des Steuersatzes pro Gramm an die Menge des darin enthaltenen THC. Pro 100 mg THC soll eine Steuer von 10 Euro anfallen, was den Preis bei THC-reichen Sorten auf über 20 Euro pro Gramm treiben würde. So lässt sich der preislich günstigere Schwarzmarkt sicherlich nicht austrocknen. Die FDP verweist in dem Dokument zwar an anderer Stelle auf die Ausarbeitung von Prof. Haucap, welche er 2018 für den DHV erstellte, orientiert sich interessanterweise aber nicht an seinen Ausführungen zur Festlegung einer Steuer:
“Über die Festsetzung der Cannabis – Verbrauchssteuer lässt sich die Nachfrage teilweise steuern. Zu beachten bleibt jedoch, dass eine zu hoch angesetzte Steuer und damit ein entsprechend hoher Preis nicht zur effektiven Eindämmung des Schwarzmarktes führen wird. Der Festsetzung dieser Steuer sind damit auch Grenzen gesetzt. Bei einem unterstellten durchschnittlichen Einzelhandelspreis von 10,- Euro pro Gramm und einem Vorsteuerpreis von 5,90 Euro ergibt sich ein Spielraum von 4,10 Euro für das Steueraufkommen je Gramm. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass in Deutschland auf alle Konsumausgaben eine Umsatzsteuer von in der Regel 19 % erhoben wird. Für die Cannabis-Steuer bliebe unter Berücksichtigung der Umsatzsteuer von 19 % und einem Verkaufspreis von 10,- Euro ein Betrag von 2,60 Euro. Damit würde sich ein Preis ohne Umsatzsteuer von 8,50 Euro ergeben und ein Preis von etwa 10,- Euro inklusive einer Umsatzsteuer von 19 %.”
Die FDP hat bislang noch nicht ihr Wahlprogramm für die Bundestagswahl 2021 vorgelegt. Es ist aber davon auszugehen, dass Cannabis auch dort Thema werden dürfte.
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