Entwürdigende Urin-Screenings auch bei der MPU

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Tagtäglich erleben Cannabiskonsumenten entwürdigende Situationen im Straßenverkehr, wenn es um Urintests in aller Öffentlichkeit geht. Auf diesem Wege verlieren regelmäßig Menschen wegen nicht spürbarer Restkonzentrationen an THC und seinen Abbauprodukten ihre Fahrerlaubnis. Auch wenn Urinkontrollen freiwillig sind und somit unbedingt verweigert werden sollten, lassen sich nicht wenige Menschen darauf ein und erleben Eingriffe in ihre Intimsphäre, wie die zahlreichen Kommentare unter unserem letzten Video zum Thema zeigen. Doch auch bei der MPU ergeben sich ähnlich peinliche Situationen.
Ist das Ergebnis der Urinprobe positiv und das der danach erfolgten Blutprobe über 1 ng/ml THC/Serum, folgt in der Regel die Aufforderung zu einer MPU. Diese kann man üblicherweise nur bestehen, wenn man zum Zeitpunkt der Begutachtung schon mindestens 6 Monate Abstinenznachweis forensisch gesichert nachweisen kann. Dies kann über Haaranalysen oder mit unvorhersehbaren Urinkontrollen erfolgen, die allerdings grundsätzlich unter Sichtkontrolle zu erfolgen haben. Am Untersuchungstag selbst erfolgt standardmäßig eine weitere Urinkontrolle unter Sicht. Nur so könne ausgeschlossen werden, dass keine Fake-Genitalien genutzt und Fremdurin abgegeben wird, so die Richtlinien. Bei medizinischer Verwendung von Cannabis werden teilweise Urinscreenings angeordnet, um den möglichen Gebrauch weiterer berauschender Substanzen zu überprüfen. 

Welche bizarren Auswüchse diese Sichtkontrolle hat, zeigt das Beispiel eines Cannabispatienten, der durch Mitarbeiter des TÜV Nord per Kamera beim Urinieren beobachtet wurde und uns daraufhin kontaktierte. Auch wenn die hier getätigten Kamerabilder nicht gespeichert werden dürfen und unter die ärztliche Schweigepflicht fallen, stellt diese Verfahrensweise einen erheblichen Eingriff in die Intimsphäre und eine weitere extrem unangenehme und erniedrigende Angelegenheit dar. Es bedarf einer Reformierung der MPU sowie dieser übergriffigen Praxis!

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