Das Cannabisverbot ist verfassungswidrig!

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Pressemitteilung des Deutschen Hanfverbands vom 05.09.2019

Berlin, 05.09.2019 – Der Deutsche Hanfverband startet heute eine Justizoffensive, mit der das Cannabisverbot vor das Bundesverfassungsgericht gebracht werden soll.

In Deutschland werden jedes Jahr zehntausende Menschen wegen eines Verbots verurteilt, welches nicht geeignet, nicht erforderlich und schon gar nicht verhältnismäßig – und deswegen verfassungswidrig – ist. Seit dem letzten grundsätzlichen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Cannabis im Jahr 1994 ist ein Vierteljahrhundert vergangen. In Uruguay und Kanada sowie einigen US-Bundesstaaten wurde bereits vollständig legalisiert. In Mexiko und Südafrika haben die höchsten Gerichte klar gemacht, dass die Cannabisverbotspolitik in ihrem Land gescheitert sei und Gesetzesänderungen notwendig sind. Wir rufen Richter dazu auf, einen konkreten Normenkontrollantrag nach Art 100 Abs.1 GG zu stellen, damit  das Bundesverfassungsgericht das Cannabisverbot überprüft.

Um eine solche Entscheidung zu erreichen, hat der Deutsche Hanfverband die Berliner Anwälte Henriette Scharnhorst und Johannes Honecker mit der Erstellung eines Musterkontrollantrags beauftragt. Mit dieser sogenannten „Richtervorlage“ können Richter das Bundesverfassungsgericht anrufen und so eine Neubeurteilung des Verbots auf Basis der nun vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse anstoßen.

Auch Betroffene des Verbots können die Vorlage in ihren Strafverfahren verwenden, um sich durch die Instanzen zu klagen. Und sie können vor Gericht die ausführliche juristische und wissenschaftliche Begründung verlesen oder durch ihre Rechtsanwälte verlesen lassen und so begründen, weswegen in ihre verfassungsgarantierten Rechte eingegriffen wird. Außerdem können Sie die Mustervorlage benutzen, um Verfassungsbeschwerde gemäß Art.93 Abs.1 Nr 4a GG einzulegen.

Durch die parallel erfolgende Werbung für die Richtervorlage in diversen juristischen Fachpublikationen wird der Hanfverband Juristen auf die Verfassungswidrigkeit aufmerksam machen und sie zum Handeln auffordern.

“Wir wissen, dass es in Deutschland viele Richter, Strafrechtsprofessoren, Staats- und Rechtsanwälte gibt, die das Verbot ebenso wie wir als gescheitert beurteilen und an seiner Verfassungskonformität zweifeln. Das Bundesverfassungsgericht kann der Politik den Auftrag für eine neue Gesetzgebung erteilen und so den entscheidenden Impuls für die Legalisierung geben”,

so der Geschäftsführer des Deutschen Hanfverbands, Georg Wurth, zum Start der Offensive.

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