Es hört einfach nicht auf: Anfang der Woche erreichten uns zahlreiche Meldungen und Telefonate betroffener CBD-Shop Inhaber, die von Polizei- sowie Zolleinsätzen berichteten. In Berlin war der Zoll im Bezirk Friedrichshain/Kreuzberg gleich in zwei Geschäften, um deren Sortiment an CBD-Blüten und Extrakten vollständig zu beschlagnahmen. In der Hauptstadt waren Tom Hemps und Hempvizer Ziel des Einsatzes. Beide Razzien wurden nicht von der Polizei, sondern vom Zoll Berlin-Brandenburg geleitet, weil es sich bei den fraglichen Produkten zumindest teilweise um importierte CBD-Blüten gehandelt haben soll, die aufgrund nicht vorhandener Importgesetze dann in den Zuständigkeitsbereich des Zolls fallen. In Schweinfurt und Würzburg wurden die Filialen des erst kürzlich eröffneten Cannameleons von Polizeikräften durchsucht. Hier soll es einer Pressemitteilung der Besitzer zufolge während des Polizeieinsatzes zu unschönen Szenen gekommen sein:
„ […]. Unsere Firmenphilosophie stellt die Gesundheit unserer Kunden von Beginn an in den Vordergrund. Die Gründer Lukas Schwarz (27) und Evelyn Schuller (23) zeigten sich im gesamten Zeitraum ab der Gründung sehr vorbildlich und gesprächsbereit. Die Anschuldigungen empfinden wir als politisch motivierte Diffamierung und weisen diese entschieden zurück! Interne und nachweisliche Vorgaben bestätigen, dass eine Volljährigkeitsprüfung bei bestimmten Produkten durchzuführen ist obwohl der Gesetzgeber keine ausdrückliche Vorgabe / Regelung dafür hat. Das Vorgehen der beteiligten Mitarbeiter der unterschiedlichen Entitäten war unverhältnismäßig, entwürdigend und entehrend. Darüber hinaus wurde billigend in Kauf genommen, dass die Kinder der Gründer (1 und 3 Jahre alt) körperlichen und psychischen Schaden davontragen.Zu jedem Zeitpunkt zeigten sich alle Beschuldigten friedfertig und kooperativ (was durch Überwachungskameras einwandfrei belegt werden kann) und wurden trotzdem teils massiv körperlich attackiert und verletzt. […].“
Nach den zahlreichen Razzien im Laufe des Jahres entsteht der Eindruck, als wolle man gegen Shops, die CBD-Blüten anbieten, bundesweit mit repressivsten Mitteln vorgehen, um Investoren abzuschrecken und so dem CBD-Boom auf diese Weise Einhalt zu gebieten.
Wieso dürfen die das?
Rechtlicher Hintergrund ist der immer noch unklare Status der THC-armen Blüten. Anders als in Österreich oder der Schweiz ist in Deutschland der Besitz aller Pflanzenteile der Gattung Cannabis strafbar. Im Betäubungsmittelgesetz steht, dass alle im Falle von Cannabis „Pflanzen und Pflanzenteile der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen“ unter das Verbot fallen. Es sei denn, der Verkehr mit ihnen dient ausschließlich gewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken, die einen Missbrauch zu Rauschzwecken ausschließen. Das kleine Wort „ausschließen“ lässt so viel Interpretationsspielraum, dass findige Staatsanwälte selbst den unverarbeiteten EU-Nutzhanfhanfblüten ein Rauschpotential unterstellen können, indem das Rohmaterial extrahiert werde.
Im Prinzip widerspricht das BtmG damit der EU-Nutzhanfverordnung. Laut BtmG ist eindeutig, dass der Besitz von CBD-Blüten selbst mit einem THC-Gehalt unter 0,2 Prozent für Endkunden eine Straftat darstellen kann, wenn die zuständige Staatsanwaltschaft das BtmG buchstabengetreu interpretiert. Andererseits gelten alle EU-Ausnahmeregelungen und Bestimmungen zum Thema Nutzhanf ausschließlich für Produzenten und Händler, nicht aber für den Endkunden. Beim Endkunden in Deutschland muss, anders als beim Produzenten, selbst ein theoretischer Missbrauch ausgeschlossen sein. Solchen schädlichen Aktionismus zu Unrecht besorgter Staatsanwälte könnte man nur Einhalt gebieten, indem der Bundestag das BtmG neu formuliert. Nur dann können Händler und Kunden von CBD-Blüten ähnliche Rechtssicherheit erhalten, wie es sie in einigen unserer Nachbarstaaten bereits gibt.
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