Berlin, 20.04.2020 – Im September hatte Jugendrichter Andreas Müller vom Amtsgericht Bernau angekündigt, sich in zwei von ihm ausgesetzten Verfahren an das Bundesverfassungsgericht zu wenden, um das aus seiner Sicht verfassungswidrige Verbot von Cannabis prüfen zu lassen. Heute hat Müller den Normenkontrollantrag mit ausführlicher Begründung an das höchste deutsche Gericht übermittelt, wie der Richter heute in den sozialen Netzwerken bekanntgab.
26 Jahre nach dem letzten Urteil zu Cannabis ist das Bundesverfassungsgericht nun erneut dazu aufgerufen, über die Verfassungskonformität des Cannabisverbots zu entscheiden. Der bekannte Richter hat sich damit gemäß Artikel 100 Abs. 1 GG direkt an das Bundesverfassungsgericht gewandt, welches nun über den vorgelegten Normenkontrollantrag entscheiden muss. Mit den vorliegenden Fällen will Müller den Karlsruher Richtern aufzeigen, dass das Betäubungsmittelgesetz in Bezug auf Cannabis weder verhältnismäßig, noch geeignet, noch erforderlich ist.
Grundlage für den Normenkontrollantrag des Bernauer Richters ist eine Mustervorlage des Deutschen Hanfverbandes im Rahmen einer Justizoffensive. Der DHV fordert nun weitere Richter auf, sich der Initiative anzuschließen und das Cannabisverbot ebenfalls in Karlsruhe überprüfen zu lassen.
„Eigentlich müsste die Politik sinnlose Eingriffe in Bürgerrechte beenden. Doch die Große Koalition ist in Sachen Cannabis reformunfähig. Deshalb hoffen wir jetzt auf das Bundesverfassungsgericht.“
so DHV-Geschäftsführer Georg Wurth.
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