Bayern hat als erstes Bundesland einen Bußgeldkatalog für Ordnungswidrigkeiten nach dem CanG veröffentlicht, welcher überzogene Bußgelder festsetzt. Dass dieser anderen Bundesländern nicht bei der Ausarbeitung ihres Bußgeldkataloges als Vorbild dienen sollte, darauf haben wir die gesundheitspolitischen Sprecher der Parteien in den Ländern hingewiesen.
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