Die Europäische Arzneimittelagentur EMA und die Leitungen der nationalen Arzneimittelbehörden (Heads of Medicines Agencies, HMA) haben betont, dass in der Europäischen Union (EU) zugelassene Biosimilars aus wissenschaftlicher Sicht austauschbar sind. Dies bedeutet, dass ein Biosimilar anstelle seines Referenzarzneimittels verwendet werden kann oder umgekehrt.
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