Gesetzliche Krankenkassen und Apotheker einigen sich

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Nach einem langen Streit hat sich der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mit dem Deutschen Apothekerverband (DAV) auf neue Abrechnungspreise für die Abgabe und Zubereitung von Cannabis als Medizin geeinigt. Rückwirkend zum 01. März 2020 gilt nun für Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherungen anstatt der Arzneimittelpreisverordnung (AmPreisV) eine sogenannte Hilfstaxe bei der Abgabe von Blüten, Extrakten oder Dronabinol.

Der Einigung ging ein langer Streit zwischen GKV-Spitzenverband und DAV voraus. Sie konnten sich nicht auf niedrigere, von der Arzneimittelpreisverordnung abweichende Preise einigen, weil den Apothekern ein sehr hoher Aufwand insbesondere bei der Abgabe bzw. Verarbeitung von Hanfblüten abverlangt wird. Anstatt dieses Problem durch eine Reduzierung des Aufwands zu lösen, fügte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn eine Vorgabe im Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) ein, wonach die Kosten für die GKV bei Cannabis als Medizin um insgesamt 25 Millionen gesenkt werden sollten. So wurden im August letzten Jahres die beteiligten Akteure über das GSAV verpflichtet, sich bis Ende Februar 2020 auf eine Lösung zu einigen, um die Kosten bei der Versorgung der gesetzlich krankenversicherten Patienten zu reduzieren. Da der Apothekerverband sich monatelang gegen Abstriche bei der Vergütung der Apotheker stemmte, zog der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen eine Schiedsstelle zur Klärung des Streits hinzu. Doch bevor die Schiedsstelle aktiv wurde, gibt es nun doch ein Ergebnis: Anstelle der bislang geltenden Arzneimittelpreisverordnung werden nun über die Hilfstaxe je nach Abgabemenge niedrigere prozentuale Aufschläge oder Festzuschläge festgesetzt. Nun sparen die Gesetzlichen Krankenkassen also zumindest etwas Geld bei der Erstattung von Hanfblüten & Co.

Für die Gesetzlich Versicherten selbst ändert sich mit einer gleich bleibenden Zuzahlung von je 10 Euro pro Rezept allerdings nichts. Sie können sich weiterhin über die Kostenerstattung freuen. Bedauerlicher ist, dass sich auch für Privatversicherte und Selbstzahler nach dieser Einigung keine Verbesserungen ergeben. Für sie gilt die Arzneimittelpreisverordnung weiterhin und damit die hohen Preise für Hanfblüten aus der Apotheke. Das ist mehr als ungerecht für alle, die ihre Medizin selbst finanzieren müssen, weil Ärzte oder Krankenkassen einen Kostenübernahmeantrag ablehnen.

Aus den Medienberichten geht leider nicht hervor, wie stark die Preise für die GKV genau sinken. Viel dürfte es allerdings nicht sein, denn die Standfestigkeit der Apotheker ist in dieser Sache nachvollziehbar. Solange sie jede Dose mit Hanfblüten öffnen müssen, prüfen müssen, ob tatsächlich Hanfblüten enthalten sind, sowie weitere aufwändige Test durchführen müssen, um letztendlich die Hanfblüten umzufüllen und neu zu etikettieren, so lange werden sie verständlicherweise keine Abgabepreise akzeptieren, wie sie in vielen Ländern üblich sind, wo die angelieferten Blütendosen einfach weitergereicht werden. Hier muss Jens Spahn ansetzen, um eine ernsthafte Preissenkung für alle zu erreichen!

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