§ 29a Abs. 1 Nr. 1 BtMG: die Abgabe von Betäubungsmitteln an Jugendliche und deren Folgen anwalt.de
Bereits bei dem ersten Blick auf die Vorschrift des § 29a BtMG fällt dem Leser das überaus höhere Strafmaß im Vergleich zu dem § 29 BtMG auf:.
Powered by WPeMatico