Covid-19: Fristverlängerung für MPU-Gutachten in Berlin

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Foto by Darkone | CC BY-SA 2.5

Kurz nach dem bundesweiten Corona-Shutdown erreichten den Hanfverband zahlreiche Anfragen aufgrund der Abgabefristen der so genannten MPU-Gutachten. Der Aufschub einer Medizinisch Psychologischen Untersuchung (MPU) könnte für Betroffene den Führerscheinverlust zur Folge haben, wenn die von der Führerscheinbehörde festgesetzte Frist zur Abgabe des MPU-Gutachtens aufgrund des Kontaktverbots nicht eingehalten werden kann.

Auf unsere Anfrage teilte die Pressestelle der Berliner Senatsinnenverwaltung am Dienstag mit, dass eine Fristverlängerung möglich ist:

„Die amtlich anerkannten Begutachtungsstellen für Fahreignung (BfF) in Berlin und im näheren Umland haben das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) als Fahrerlaubnisbehörde von den Schließ- bzw. Wiedereröffnungszeitpunkten in Kenntnis gesetzt. […]. Seit dem 04.05.2020 haben auch die letzten BfF den Begutachtungsbetrieb wieder aufgenommen.
Das LABO hatte die Schließungen zum Anlass genommen, grundsätzlich den Lauf der Beibringungsfrist seit dem 16.03.2020 anzuhalten und mit der verbleibenden Restfrist weiterlaufen zu lassen, sobald die Begutachtungsstellen für Fahreignung wieder öffnen.
Nachdem die Begutachtungsstellen den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin e.V. und der Deutschen Gesellschaft für Verkehrspsychologie e.V. sowie des Ständigen Arbeitskreises Beurteilungskriterien – StAB – vom 23.04.2020 folgend, den Dienstbetrieb [..] wieder aufgenommen haben, ist absehbar, dass der Untersuchungsbetrieb nicht wieder sofort in vollem Umfang aufgenommen werden kann [..]. Das bedeutet, dass weniger Kunden an einem Tag begutachtet werden können. Dadurch werden sich in den nächsten Monaten – ohne dass das Verschulden bei den Kunden liegt – die einzuhaltenden Fristen in vielen Fällen nicht halten lassen.
Das LABO hat  [..] mitgeteilt, dass sie bei allen ihnen vorliegenden Begutachtungsaufträgen die Fristen für die Rückgabe der Akten um zwei Monate verlängern können. Sollte das nicht ausreichen, wird das LABO jeweils im Einzelfall über eine weitere Fristverlängerung entscheiden.
Dies gilt selbstverständlich nur in den Fällen, in denen die den Betroffenen gesetzten Beibringungsfristen zum Zeitpunkt der Schließung der gewählten Begutachtungsstelle noch nicht abgelaufen waren.“

Auch andere Bundesländer gehen vermutlich kulant mit dieser Problematik um. Wir empfehlen Betroffenen, die noch keine Termine bei den Beratungsstellen bekommen, Fristverlängerungen zu beantragen und bei Problemen die Behörde auf das Vorgehen in Berlin aufmerksam zu machen.

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