PKS 2019: Verfolgungsdruck nimmt weiter zu

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Heute wurde die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) für 2019 veröffentlicht. Obwohl es in der Bevölkerung wie im Bundestag eine Mehrheit für die Entkriminalisierung der Konsumenten gibt, hat die Strafverfolgung gegen einfache Cannabiskonsumenten einen neuen Rekordwert erreicht. 2019 gab es 186.455 Strafverfahren wegen „allgemeiner Verstöße mit Cannabis und Zubereitungen“. Alle Strafverfahren wegen Cannabis zusammen, also inklusive Handel, Schmuggel und Besitz größerer Mengen, haben die Marke von 225.000 überschritten.

Der Verfolgungsdruck hat also weiter zugenommen, denn Drogendelikte gelten als Kontrolldelikte. Die Polizei muss sich die Fälle mehr oder weniger selbst suchen, weil Drogendelikte selten angezeigt werden. Die gezielte Verfolgung von Cannabiskonsumenten hat in den letzten Jahren erheblich zugenommen, wie die Entwicklung in der PKS-Kategorie „Allgemeiner Verstoß mit Cannabis und Zubereitungen“ zeigt:

Die Zahl der Strafverfahren gegen Cannabiskonsumenten ist innerhalb von drei Jahren um rund 28 Prozent gestiegen. Und knapp 83 Prozent aller 2019 wegen Cannabis erfassten Straftaten (225.120) richteten sich gegen Konsumenten, nicht gegen Händler. Der Anstieg der Verfahren wegen Cannabis in 2019 um knapp 7.000 Fälle geht praktisch komplett auf das Konto der Konsumdelikte, bei den Verfahren wegen Handel mit Cannabis gab es keinen Anstieg. Die Behauptungen vieler Politiker und Polizeifunktionäre, man jage keine Konsumenten, sondern sei hinter den Dealern her, kann vor diesem Hintergrund kaum noch als schlechter Witz gewertet werden. Es werden enorme polizeiliche Kapazitäten verschwendet, um massenhaft Strafverfahren gegen Konsumenten einzuleiten.

Das steht im krassen Widerspruch dazu, dass Strafverfahren wegen konsumbezogener Cannabisdelikte keinen Rückhalt mehr in der Bevölkerung haben. Schon 2017 waren 52 Prozent der Deutschen laut einer Umfrage von Infratest Dimap im Auftrag des DHV der Meinung, dass „der Besitz geringer Cannabis-Mengen zum Eigenverbrauch nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden sollte“. 2018 lag die Zustimmung zu dieser Aussage dann schon bei 59 Prozent. Das Thema ist durch: Die Deutschen sind zwar noch nicht mehrheitlich für eine vollständige Legalisierung von Cannabis, aber klar gegen die Strafverfolgung von Cannabiskonsumenten!

Genauso sieht es auch im Bundestag aus. Die SPD-Fraktion hat im Februar 2020 ihr Positionspapier verabschiedet und fordert nun,

dass künftig der Besitz kleiner Mengen Cannabis zum Eigengebrauch nicht mehr strafrechtlich verfolgt, sondern nur noch als Ordnungswidrigkeit behandelt werden soll.

Grüne, Linke und FDP sind sowieso für eine vollständige Legalisierung von Cannabis und würden ein Ende der Strafverfahren wegen geringer Besitzmengen sofort mittragen. CDU/CSU und AfD sind die einzigen verbliebenen Fraktionen im Bundestag, die die Strafverfolgung von Cannabiskonsumenten weiter aufrecht erhalten wollen. Die Mehrheit der Bundestagsabgeordneten würde bei einer freien Abstimmung dieses massenhafte Produzieren von Strafverfahren sofort beenden. Doch durch den Koalitionszwang kann die Union verhindern, dass die SPD frei abstimmt, und so der deutschen Bevölkerung ihre repressive Cannabispolitik aufzwingen.

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