Deutsche Börse handelt ab Freitag nicht mehr mit Cannabis-Aktien

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Das Börsenunternehmen Clearstream International S.A. hat am vergangenen Freitag bekannt gegeben, dass an der Deutschen Börse ab dem 29. Juni keine Cannabis-Aktien mehr gehandelt werden. Neben Aktien von Cannabisunternehmen seien auch „andere Betäubungsmittel“ von dem Verbot betroffen, heißt es in der gestrigen Mitteilung des Unternehmens. Grund hierfür sei die Gesetzeslage in Luxemburg, wonach der Handel mit Cannabis auch zu medizinischen Zwecken illegal ist.

Seit der Fusion mit der Deutschen Börse vor 15 Jahren werden alle am Frankfurter Börsenplatz gehandelten Papiere von Clearstream in Luxemburg verwahrt. Das luxemburgische Unternehmen bittet seine Kunden jetzt in einer Mitteilung, eine dreimonatige Übergangsfrist zu nutzen, um ihre Positionen in den entsprechenden Wertpapieren vor dem 28. September 2018 aus Clearstream Banking heraus zu verschieben.

Die Pressestelle der Deutschen Börse antwortete auf Nachfrage, dass

„Clearstream Banking SA in seiner Funktion als Zentralverwahrer von seiner lokalen Aufsichtsbehörde in Luxemburg CSSF (Commission de Surveillance du Secteur Financier) Leitlinien für den Umgang mit Cannabis/Marihuana-bezogenen Wertpapieren erhalten hat. Nach luxemburgischem Recht gilt Cannabis/Marihuana als illegaler Sektor. Diese Vorgaben führen dazu, dass Clearstream keine neuen Zulassungs- oder Annahmeanträge annehmen kann.“

Und das obwohl Luxemburgs Premierminister Xavier Bettel erst im letzten Oktober bekannt gab, aufgrund der positiven Auslandserfahrungen mit Gesetzen zu Cannabis als Medizin ebenfalls ein solches Gesetz in Luxemburg installieren zu wollen. Ebenfalls interessant: Da in der Mitteilung von „Cannabis und anderen Betäubungsmitteln“ die Rede ist und auch der Sativex-Hersteller GW Pharmaceuticals auf der Schwarzen Liste von Clearstream geführt ist, lag die Vermutung, dass es sich bei den betroffenen Unternehmen nicht nur um Produzenten von Hanfblüten handelte, nah. Auf die Frage, ob und welche anderen Betäubungsmittel betroffen seien, antwortet die Deutsche Börse:

„Von dieser Regelung betroffen sind Cannabis, Marihuana und ähnliche Substanzen (z.B. Cannaboide), welche unter Luxemburger Recht als illegal gelten. Derzeit bezieht sich die Anweisung auf Cannabis/Marihuana. Die Anweisung bezieht sich auf Firmen und deren Wertpapiere, die ihre Geschäftstätigkeit schwerpunktmäßig im Cannabis-Sektor haben. Dies betrifft auch Unternehmen, die einen Großteil ihrer Investitionen – zum Beispiel. über Tochterunternehmungen – im Cannabis-Sektor tätigen. Große pharmazeutische Firmen, die innerhalb ihrer sehr breiten Produktpalette einige Produkte mit Cannabis/Cannaboiden anbieten, sind von dieser Regelung nicht betroffen (z.B. Bayer, Novartis).“

Zwar sind Bayer und Allmiral als Vertreiber von Sativex nicht auf der Liste, doch mit GW Pharmaceuticals als Entwickler von Sativex ist selbst eine Firma betroffen, deren Produkt in Luxemburg seit dem 8.Mai 2012 zugelassen ist und dort seit 2015 auf Rezept verordnet werden kann.

Was bedeutet das für deutsche Investoren?

Cannabis-Aktien dürfen weiterhin in Deutschland gehandelt werden, solange sie nicht bei Clearstream in Luxemburg oder in einem anderen Land, in dem medizinisches Cannabis illegal ist, verwahrt werden. Da die meisten Cannabis-Aktien derzeit allerdings an der Frankfurter Börse gehandelt werden, müssen diese bis zum 28. September an andere Börsenplätze verschoben werden. Längst nicht alle deutschen oder europäischen Börsenplätze unterliegen luxemburgischem Recht, aber mit Wegfall des größten Handelsplatzes wird es in Zukunft sicherlich aufwendiger, Cannabis-Aktien zu handeln. Entweder pfiffige Broker finden schnell einen neuen deutschen Handelsplatz oder die Aktienpakete werden nach Kanada und andere Börsenplätze im Ausland verschoben, an denen sie keinen Einschränkungen unterliegen. So könnten die Broker-Gebühren für Cannabis-Aktien im Zuge der kommenden Umstrukturierung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit steigen.

 

 

 

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